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Windenergie

Niedersachsen hat eine Fläche von 47.614,1 km² und eine Einwohnerdichte von 164 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land fast 7,8 Millionen Einwohner (Stand 31.12.2013).

Die Landesregierung setzt sich seit 2013 aus SPD und dem Bündnis 90/Grüne zusammen. Seit 2013 ist Stephan Weil (SPD) amtierender Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2013 bei 30.676 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2013 auf
 60,0 %, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 22,0 %.

                                                                                    Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2015

 

In Deutschland stehen insgesamt 26.774 Windräder mit einer Gesamtleistung von 44.947 Megawatt. [MW]

Im Bundesländer-Ranking liegt Niedersachsen mit einer installierten Leistung von 8.602 MW weit vor Schleswig-Holstein 5.897 MW und Brandenburg 5.850 MW.

In den Seeregionen liegt die Nordsee mit 2.956 MW an der Spitze. In der Ostsee stehen nur 339 MW.

Quelle: Strom-Report.de

Das sind die Ziele der Landesregierung, verantwortlich  SPD und Bündnis 90 /  Grüne

​zur Windenergie, hier im  Windenergieerlass als Pdf abgelegt:

K. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land (Windenergieerlass)
Gem. RdErl. d. MU, d. ML, d. MS, d. MW u. d. MI v. 24. 2. 2016 — MU-52-29211/1/300 —
— VORIS 28010 —

mbl-072016_windenergieerlass(1).pdf

Was noch auf uns zukommt:

Auszug aus dem Erlass:

2.7 Zielvorgabe für die Planung Zur Verwirklichung des Landesziels, bis 2050 mindestens 20 Gigawatt (GW) Windenergieleistung Onshore zu installieren, kann die Landesregierung (LReg) im LROP Vorgaben zur Umsetzung dieses Ausbauzieles als verbindliches Planungsziel für die Regionalen Raumordnungsprogramme und bzw. oder die gemeindlichen Bauleitpläne festlegen. Von dieser Möglichkeit macht die LReg vorerst keinen Gebrauch, weil der geltende planungsrechtliche Rahmen ausreicht, um dieses Ausbauziel zu unterstützen. Die Berechnungen der Flächenpotenziale für die Windenergienutzung mithilfe des Geoinformationssystems des MU haben unter Zugrundelegung der sog. „harten Tabuzonen“ (siehe Anlage 2) und Ausschluss von FFH-Gebieten und Waldflächen eine landesweite Potenzialfläche von insgesamt maximal etwa 19,1 % der Landesfläche ergeben (siehe ggf. Erläuterung in Anlage 1). Derzeit ist davon auszugehen, dass für die Realisierung von 20 GW im Jahr 2050 ca. 4 000 bis 5 000 Anlagen oder ein Flächenbedarf von mindestens 1,4 % der Landesfläche*) und bezogen hierauf rd. 7,35 % der Potenzialfläche erforderlich ist (rd. 67 000 ha).**)
**) Nach Mitteilung des DEWI zeigen aktuelle Untersuchungen, dass der Flächenbedarf für die Planung neuer Windparks derzeit in einer Größenordnung von 3,7 ha/MW oder 0,27 MW/ha liegt. Diese Werte wurden anhand von Konzentrationszonen ermittelt, in denen lediglich der Turm der Windenergieanlagen sich innerhalb der ausgewiesenen Fläche befinden musste, die von den Flügeln überstrichene Fläche sich dagegen auch außerhalb befinden durfte. Die erhoffte gerichtliche Klärung durch das OVG Lüneburg, ob die gesamte von den Flügeln überstrichene Fläche innerhalb einer Konzentrationszone liegen muss oder lediglich der Mast der Anlage, hat mit dem Urteil vom 3. 12. 2014 — 12 LC 30/12 — zur Flugsicherung nicht stattgefunden. Unabhängig von der zu erwartenden Weiterentwicklung der WEA-Technologie (größerer Rotor bei gleichbleibender Nennleistung, etc.) ist nach Einschätzung des DEWI zu erwarten, dass der Flächenbedarfswert von Windparks — je nach Flächenzuschnitt und der projektspezifischen Situation am Standort — auch in Zukunft im Bereich 3 bis 4 ha/MW oder 0,25 bis 0,34 MW/ha liegen wird, da bestimmte Mindestabstände zwischen den Windenergieanlagen in einem Windpark einzuhalten sind. Sollte sich aus künftiger weiterer Rechtsprechung hierzu ergeben, dass die Anlagen vollumfänglich innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen liegen müssen, wird sich ein höherer Flächenbedarf ergeben.

 

Alles ist gut, meint das Ministerium

Fakten zum Erlass

FAQ_Windenergie.pdf

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